EILMELDUNG Das Bundesberufungsgericht hat die Berufung der Bundesregierung abgewiesen und dem Richter Mosley zugestimmt, dass die Berufung auf das Notstandsgesetz unangemessen war und dass Teile der Maßnahmen die Rechte der Charta verletzten. Das Justizzentrum wird in Kürze eine vollständige Erklärung veröffentlichen.