Die "strafrechtlichen Zwangsmaßnahmen" von Ma Qianzhu sind wahrscheinlich eine Vorladung und nicht eine "Kaution", da er am 23. Januar festgenommen und dann freigelassen wurde. Im Februar verließ er zuerst mit dem Zug von der Hongqiao-Bahnstation Shanghai in Richtung Nanjing, dann flog er nach Lijiang und besuchte anschließend Dali, Lijiang und Shangri-La (Diqing). Wenn es sich um "Kaution" handeln würde, könnte er seinen Wohnort nicht verlassen und könnte nicht herumreisen. Es ist zu schätzen, dass diese Angelegenheit wahrscheinlich bald im Sande verlaufen wird.